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Repariert, kalibriert, zertifiziert!

Wir beraten und schulen Ihre Mitarbeiter, prüfen und reparieren vorhandene Geräte und führen zertifizierte Kalibrierungen durch.

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Kalibrierung

Im Zuge der Marktbeobachtungspflicht und der Produkthaftung machen wir als Hersteller und Lieferant von Mess- und Prüftechnik für den Bereich des Krankenhauses und der Industrie auf die Problematik Kalibrierung und Justierung von Mess- und Prüfmitteln aufmerksam.

Kalibrierungen können entweder in einem Werks-Kalibrierlabor mit Rückführung auf Gebrauchs- oder Werksnormale, oder in einem akkreditierten Kalibrierlabor mit Rückführung auf Bezugsnormale durchgeführt werden. In letzterem Fall ist es ratsam, sich vom Kalibrierlabor schriftlich bestätigen zu lassen, für welche Messgrößen dieses akkreditiert ist oder man holt sich die notwendigen Informationen aus dem Internet, u.a. bei www.dakks.de. So muss ein Kalibrierlabor, welches elektrische Sicherheitstester kalibrieren kann, u. a. für die Messgrößen Gleichspannung, Gleichstromstärke, Wechselspannung akkreditiert sein. Weitere Messgrößen für z.B. HF-Tester sind u.a. HF-Spannung, für Infusionspumpen-Tester Volumendurchfluss usw..

Wir, die METLOG Deutschland GmbH, befinden uns zwischen den beiden Labortypen, da all unsere Normale rückführbar Kalibriert sind und unser Labor selbst nach Kriterien der ISO 17025 arbeitet. Wir wurden schon durch einige Kunden nach ISO 17025 auditiert, auch wenn wir selbst nicht akkreditiert sind.

Kalibrieren bedeutet, dass Abweichungen der Anzeige des Messgerätes vom richtigen Wert der Messgrößen ermittelt werden. Dabei wird dem Gerät ein Objekt mit bekannten Maßen vorgelegt – ein so genanntes Normal – und anschließend überprüft, ob das Messgerät diese bekannten Maße anzeigt. Der bestandene Test wird in einem Kalibrierschein festgehalten, der entweder von einem Werkskalibrierlabor ausgestellt sein kann oder bei einer z.B. DAkkS-Kalibrierung (ISO 17025) die DAkkS-Nummer des akkreditierten Labors und alle ermittelten Messgrößen enthalten muss.

Werden bei der Kalibrierung nicht zulässige Abweichungen festgestellt, muss eine Justage vorgenommen werden, bei der hard- und softwaremäßige Eingriffe notwendig werden können. Bei einer Werkskalibrierung des Herstellers ist eine Justierung selbstverständlich!

Eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte sicherheitstechnische Kontrolle mit nicht geeigneten Mess- und Prüfeinrichtungen (§6, Abs. 4, Satz 3 des MPGs) kann im Schadensfall unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Nicht nur der Prüfende, sondern auch der Betreiber haftet in diesem Fall.

Referenzen

Sie sind in guter
Gesellschaft

Zu unseren langjährigen Kunden zählen unter
anderem folgende namhafte Unternehmen:

CareFusion
Dräger